Fahrzeugart: Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre
- bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a
- bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fahrkraft im Fahrbetrieb“ oder
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt wird
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ohne Befristung, Vorbesitz erforderlich: B, Beinhaltet Klasse keine
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben |
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahren | |
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Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 3 |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO) | 1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 1 |
Gesamt | 5 |
Preise der Ausbildung
Grundbetrag | 310,00 € |
Vorstellung zur Prüfung Praxis (nur Prüfungsfahrt) | 195,00 € |
Grundfahraufgabe Klasse BE | 72,00 € |
Fahrzeug (Fahrstunde á 45 min) | |
Grundausbildung | 72,00 € |
Überlandfahrt | 78,00 € |
Autobahnfahrt | 78,00 € |
Dunkelheitsfahrt | 78,00 € |
Weitere Gebühren
Fahrerlaubnisbehörde (mit Probezeit) | 38,30 € |
Praktische Prüfung (komplett) | 116,93 € |
nur Prüfungsfahrt | 96,70 € |
nur Verbinden und Trennen | 20,23 € |