Klasse BE

Fahrzeugart: Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:

  1. 18 Jahre
  2. 17 Jahre
    1. bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a
    2. bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
      1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
      2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fahrkraft im Fahrbetrieb“ oder
      3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt wird

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ohne Befristung, Vorbesitz erforderlich: B, Beinhaltet Klasse keine

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahren
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit1
Gesamt5

Preise der Ausbildung
Grundbetrag310,00 €
Vorstellung zur Prüfung Praxis (nur Prüfungsfahrt)195,00 €
Grundfahraufgabe Klasse BE72,00 €
Fahrzeug (Fahrstunde á 45 min)
Grundausbildung72,00 €
Überlandfahrt78,00 €
Autobahnfahrt78,00 €
Dunkelheitsfahrt78,00 €

Weitere Gebühren
Fahrerlaubnisbehörde (mit Probezeit)38,30 €
Praktische Prüfung (komplett)116,93 €
nur Prüfungsfahrt96,70 €
nur Verbinden und Trennen20,23 €