Fahrzeugart: Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger.
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr al 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren : 17
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Die Schulung besteht aus drei Teilen | |
Theoretischen Schulungsstoff | 2,5 Stunden á 60 Minuten |
Praktischer Übungsstoff | 3,5 Stunden á 60 Minuten |
Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr) | 1 Stunde á 60 Minuten |
Die praktische Übungen dürfen in Gruppen von Maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer einer Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung in Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden. |
B96 Kursentgelt – Einzelausbildung | 445,00 € |
B96 Kursentgelt – Gruppenausbildung | 150,00 € |
Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.
Diese Unterlagen und nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Biometrisches Passbild, Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7a FeV, Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus).