Klasse B196

Fahrzeugart: Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 25
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: JA, mindestens 5 Jahre Klasse B

Theoretische und praktische Ausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen
Theoretischen Schulungsstoff4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktischer Übungsstoff5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- und Autobahnfahrten))
Preise und Gebühren
Grundbetrag750,00 €

Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.

Diese Unterlagen und nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Biometrisches Passbild, Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7b FeV, Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus).