Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

  • 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des TheorieunterrichtVorbesitz einer anderen Klasse
ohnemit
Grundunterricht126*
Klassenspezifischer Unterricht44*
Gesamt1610*
Praktische Ausbildung
Mindestumfang der SonderfahrenVorbesitz einer anderen Klasse
ohnemit
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen53*
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
(Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO)
42*
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit31*
Gesamt126*

Doppelstunden zu je 90 Min

*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Preise der Ausbildung
Grundbetrag405,00 €
Vorstellung zur Prüfung Theorie*75,00 €
Vorstellung zur Prüfung Praxis195,00 €
Lehrmaterial Klasse A komplett95,00 €
Fahrzeug (Fahrstunde á 45 min)
Grundausbildung66,00 €
Überlandfahrt76,00 €
Autobahnfahrt76,00 €
Dunkelheitsfahrt76,00 €
Weitere Gebühren
Fahrerlaubnisbehörde – mit Probezeit38,30 €
Theoretische Prüfung22,49 €
Praktische Prüfung (komplett)146,56 €

Diese Unterlagen und nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Amtlicher Nachweis über tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)