Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52) mit max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h bbH und max. 4 kW Leistung
  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52) mit 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABI. L60 vom 2.3.2013, S. 52) mit 50 cm³ Hubraum bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ Hubraum bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, 425 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads
  • Die Fahrerlaubnis ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf das Gebiet der Länder beschränkt, die von der Ermächtigung nach Satz 1 (Ausnahme von Mindestalter) Gebraucht gemacht haben

Mindestalter: 15 Geltungsdauer: ohne Befristung Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: Keine

Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des TheorieunterrichtVorbesitz einer anderen Klasse
ohnemit
Grundunterricht126
Klassenspezifischer Unterricht22
Gesamt148

Doppelstunden zu je 90 Min

Praktische Ausbildung
Grundausbildung – keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.
Preise der Ausbildung
Grundbetrag385,00 €
Vorstellung zur Prüfung Theorie*85,00 €
Vorstellung zur Prüfung Praxis195,00 €
Lehrmaterial Klasse AM105,00 €
Fahrzeug (Fahrstunde ä 45 min)
Grundausbildung70,00 €
Weitere Gebühren
Theoretische Prüfung22,49 €
Praktische Prüfung (komplett)116,93 €